Hepatitis C
Ein rechtskräftiges Urteil gibt es in dem Musterprozeß um den mit Hepatitis – C infizierten Ingo Rezman. Nach einem Spruch des Obersten Gerichtshofes sind die zwei Ärzte und das Plasmazentrum in Salzburg, in dem Rezman sich vor 26 Jahren mit dem Virus angesteckt hat, für die Infizierung verantwortlich. Rezman steht somit Anspruch auf Schmerzensgeld zu, in den nächsten Monaten wird die Summe festgelegt.
1997 hat Rezman gemeinsam mit 12 weiteren Betroffenen ein Verfahren gegen das Plasmazentrum angestrengt. „Damals wurden wir schwer diskriminiert. Es hieß, wir hätten die Krankheit selbst eingeschleppt“, sagt Rezman. Heute stehen 30 Beteiligte auf Seiten der Kläger, die sich 1977 infiziert haben. Die Ansprüche der anderen Mitkläger müssen aber noch ausgehandelt werden.
„Ein Betroffener erhielt ein schriftliches Angebot über 50.000 Euro Schmerzensgeld. Bei 26 Jahren wären das 1,23 Euro pro Tag. Das ist unseriös und ethisch nicht vertretbar“, kritisiert Ingo Rezman.
Seine Forderungen belaufen sich indes auf 430.000 Euro. „Ich bin seit 9 Jahren berufsunfähig. Ich war einer der TOP-100-Unternehmer. Meine Firma habe ich 1994 verloren“, erzählt er. Außerdem mußte er bis jetzt alle Kosten selbst tragen.
Überhaupt könnte dieses Urteil des OGH mustergültig für weitere Hepatitis – C – infizierte Menschen sein. Das Problem ist allerdings die Verjährung. „Den Zeitpunkt der Infektion kann selten jemand sagen, da die Diagnose eher zufällig nach vielen Jahren gestellt wird“, sagt Anwältin Petra Patzold. Rezman selbst hat erst 1994 von seiner Krankheit erfahren.
In Österreich leiden zwischen 80.000 und 250.000 Menschen an einer chronischen Hepatitis – C – Krankheit. Übertragen wird das Virus durch Blutkontakt.
INGO REZMAN
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